Abschnitt 1
Das Urheberrecht in der Schweiz
In diesem ersten Thema werden Quellen mit weiteren Informationen zum Urheberrecht erschlossen.Dossier «Urheberrecht im Bildungsbereich»
Auf educa.ch steht ein sehr umfangreiches Dossier zum Thema Urheberrecht online zur Verfügung. Es umfasst geschichtlichen Aspekte, das Vorstellen konkreter Regelungen und Praxisbeispiele.
Kopieren und Scannen
- Das Einscannen von Texten und Bildern kann mit dem Kopieren derselben verglichen werden. Fragen und Antworten dazu finden sich über den folgenden Link:
Weiterführende Informationen rund ums Urheberrecht
Verwertungsgesellschaften
Die Abgeltung von Urheberrechtsentschädigungen wird über Verwertungsgesellschaften abgewickelt. Dabei kommen 3 Tarife zum Tragen. Die Gebühren für Entschädigungen zur Rechtenutzung im Zusammenhang mit Unterricht an öffentlichen Schulen werden durch die kantonalen Erziehungsdirektionen jährlich pauschal pro Schülerin/Schüler bezahlt.
Tarife Bildungsbereich
Für den Bildungsbereich sind 3 Tarife wichtig. Sie regeln die Abgeltung von Urheberrechtsgebühren.- Schulische Nutzung (Gemeinsamer Tarif 7)
- Reprographie in Schulen (Gemeinsamer Tarif 8 III)
- Elektronische Nutzung mittels betriebsinternen Netzwerken in Schulen